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Steuernummer in Deutschland

Steuernummer in Deutschland

Wenn ein ausländisches Unternehmen (ohne einen festen Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland) in Deutschland Umsätze erzielt, unterliegen diese der deutschen Umsatzsteuer. Anders ausgedrückt: Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland sind verpflichtet, die Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt zu entrichten.

Die Frage ist, wo und wie bekommen diese ausländischen Unternehmen eine deutsche Steuernummer? 

Die Antwort ist recht einfach: Ausländische Unternehmen müssen sich beim deutschen Finanzamt, das für ihr Tätigkeitsland in Deutschland zuständig ist, umsatzsteuerlich registrieren. Hierzu ist es notwendig, dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung über ihre unternehmerische Tätigkeit in Deutschland zuzusenden. Diese Mitteilung sollte in der Regel eine Unternehmerbescheinigung, eventuell einen Handelsregisterauszug und Angaben zu geschäftlichen Bankverbindungen enthalten.

Nach Erhalt Ihrer Mitteilung wird das Finanzamt Ihnen einen entsprechenden Vordruck zusenden. Auf diesem Vordruck tragen Sie dann Ihre persönlichen und unternehmensspezifischen Daten ein. Nachdem Sie den ausgefüllten Vordruck an das Finanzamt zurückgesendet haben, erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen Ihre Steuernummer.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Dokumentenorganisation? 

Falls Sie Unterstützung bei der Organisation und dem Zusammenstellen dieser Dokumente benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Bei Fragen zur Zusammenarbeit und für weitere Nachweise empfehlen wir Ihnen die Beratung eines erfahrenen Steuerberaters.