fbpx
  • Startseite

Als Unternehmer ins Ausland gehen – Dokumente von A-Z

Als Unternehmer ins Ausland gehen – Dokumente von A-Z

Wenn Sie sich entscheiden, ins Ausland arbeiten zu gehen, müssen Sie ein Unternehmen führen. 

Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt.

Wenn Sie bereits eine Firma haben – super! Wenn nicht, auch nicht so schlimm. Die Gründung eines Unternehmens klingt für viele wie der Beginn eines Leidensweges. Nichts könnte weiter von der Wahrheit entfernt sein. Der sprichwörtliche Teufel ist wirklich nicht so schwarz.

Zunächst müssen Sie einige Formalitäten erledigen und einige Dokumente ausfüllen. Es ist wichtig, dies in der richtigen Reihenfolge zu tun. 

Gründung eines Unternehmens

Schritt 1

Heutzutage kann man die meisten Dinge online erledigen. Die Gründung eines Unternehmens beginnt mit der Anmeldung zum Unternehmerkonto unter biznes.gov.pl und dem Ausfüllen des CEIDG-Formulars (polnischer Zentralregister für die Gewerbetätigkeit natürlicher Personen). 

Schritt 2

In dem CEIDG-Antrag muss unter anderem der Wirtschaftszweig angegeben werden. Sie können die Wirtschaftszweige für Ihr Unternehmen anhand der Polska Klasyfikacja Działalności (poln. Klassifikation der Wirtschaftszweige) ermitteln, die eine detaillierte Liste der Wirtschaftszweige enthält. In das CEIDG-Formular werden nur die Nummern der ausgewählten Wirtschaftszweige eingetragen. 

Schritt 3

Beim Ausfüllen des Formulars wählen Sie auch die Form der Einkommensbesteuerung. Die meisten Unternehmer bleiben eher beim Steuertarif, aber es lohnt sich, sich mit allen Formen der Besteuerung vertraut zu machen. 

Schritt 4

Im CEIDG-Formular muss angegeben werden, wer für die Finanzbuchhaltung des Unternehmens zuständig ist. Wenn Sie dies beim Ausfüllen des Antrags noch nicht wissen, wählen Sie die Möglichkeit, die Dokumentation selbst zu führen und Sie können den Eintrag später einfach aktualisieren (mit der Angabe des gewählten Buchhaltungsbüros). 

Schritt 5

ZUS (poln. Sozialversicherung) – hier müssen Sie eines von zwei grundlegenden Dokumenten einreichen: ZZA (Anmeldung nur für Krankenversicherungsbeiträge) oder ZUA (Anmeldung für alle Beiträge). Wenn Sie ein Familienmitglied zur Krankenversicherung anmelden möchten, füllen Sie auch das ZCNA-Formular aus.

Schritt 6

Finanzamt – Ihre NIP (Steuer-IdNr.) bleibt unverändert. Es ist jedoch zu beachten, dass Sie sich für innergemeinschaftliche Traksaktionen zunächst als VAT EU Zahler (EU-Mehrwertsteuerzahler) registrieren müssen. Mit dem CEIDG-Formular informieren Sie das Finanzamt über die von Ihnen gewählte Besteuerungsform und folglich auch über die Art Ihrer Buchführung – diese Schritte liegen bereits hinter Ihnen.

Was nun?

Puh, die Unternehmensgründung (gültig mit NIP, VAT EU) liegt nun hinter Ihnen! Bravo! 

Hier finden Sie die Liste der Dokumente, die es Ihnen ermöglichen, mit Spidersys in Deutschland zu arbeiten:

  1. Auszug aus dem CEiDG
  2. Bescheinigung der ZUS auf dem Formular A1
  3. NIP, VAT EU (mit vorangestellten Buchstaben PL)
  4. Steuerbefreiung des Finanzamts von der Bauleistungssteuer in Deutschland, die so genannte Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen (EStG) (wenn Sie bereits einen Buchhalter haben, kann dieser Ihnen dabei helfen, dieses Dokument zu erhalten),
  • Vom NFZ (poln. Nationaler Gesundheitsfonds) ausgestellte EKVK-Karte
  • Betriebshaftpflichtversicherung (die Versicherungssumme sollte 250.000 PLN betragen – der Versicherungsschutz muss Schäden auf der Baustelle umfassen) – wir können Ihnen dabei helfen 

Wir haben es geschafft!

Wie Sie sehen, hatten wir Recht. Es sah wie ein schwer passierbarer Weg aus, dabei stellte sich heraus, dass Sie sich am Ende dieses und am Anfang eines neuen Weges befinden. Jetzt bleibt Ihnen nur noch die Ausreise mit Spidersys ins Ausland zur Arbeit, um sich selbst zu verwirklichen. Um Ihre beruflichen Pläne in die Tat umzusetzen. Um den nächsten Schritt auf dem Weg zur beruflichen Zufriedenheit zu beginnen.