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A1-Bescheinigung: Wichtig für internationale Reisen

A1-Bescheinigung: Wichtig für internationale Reisen

Wenn Sie geschäftlich ins Ausland reisen, müssen Sie gemäß den europäischen Sozialversicherungsgesetzen eine A1-Bescheinigung bei sich haben. Diese Regelung existiert seit 2010. Allerdings wurden in einigen Ländern nun Strafen eingeführt, wenn Sie keine A1-Bescheinigung vorweisen können. Hier erfahren Sie, in welchen Ländern solche Strafen drohen und wie Sie sich schützen können.

Themen in diesem Artikel:

Was ist eine A1-Bescheinigung?
Die neue A1-Bescheinigung: Aktuelle Änderungen erklärt
Wer muss eine A1-Bescheinigung haben?
Strenge Kontrollen der A1-Bescheinigung: Wissenswertes
Konsequenzen bei Verstößen: Was passiert?
Wo beantragen Sie eine A1-Bescheinigung?
Benötigte Informationen für den Antrag
Wie lange dauert es, bis Sie die A1-Bescheinigung erhalten?

Was ist eine A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung verhindert, dass Arbeitnehmer doppelte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Zum Beispiel, wenn ein Facharbeiter aus Polen nach Deutschland reist, um dort für einen Generalunternehmer zu arbeiten, müssten normalerweise Sozialversicherungsbeiträge in beiden Ländern gezahlt werden. Dank der A1-Bescheinigung bleibt der Facharbeiter jedoch in seinem Heimatland (Polen) versichert und muss keine Beiträge in Deutschland zahlen.

Die neue A1-Bescheinigung: Aktuelle Änderungen erklärt

Papier-Versionen der A1-Bescheinigungen wurden durch die Digitalisierung ersetzt. Seit dem 1. Januar 2019 muss die A1-Bescheinigung für Deutschland elektronisch beantragt werden. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EWR-Staaten und die Schweiz. Dadurch wurden strengere Kontrollen ermöglicht. Außerdem wurden in einigen Ländern strengere Meldevorschriften für berufstätige
Fachkräfte eingeführt. A1-Bescheinigungen sind auch für diese verpflichtend.

Wer muss eine A1-Bescheinigung haben?

Haben Sie in Europa Kunden besucht? Oder an einer Schulung in der Schweiz teilgenommen? Oder sind Sie mit dem Firmenwagen schnell über die Grenze gefahren, um zu tanken? Haben Sie gewusst, dass Sie in all diesen Fällen eine A1- Bescheinigung benötigen? Gemäß der EU-Verordnung Nr. 883/2004 müssen alle Personen, die innerhalb der EU, Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein reisen, sei es als Angestellter oder
Selbstständiger, eine A1-Bescheinigung haben.

Strenge Kontrollen der A1-Bescheinigung: Wissenswertes

Die Finanzpolizei prüft in verschiedenen Ländern, ob die A1-Bescheinigung vorliegt. Insbesondere in Österreich und Frankreich werden strenge Kontrollen durchgeführt und Strafen verhängt. Die Bau- und Transportbranche unterliegen intensiven Kontrollen. Aber auch Veranstaltungen wie Kongresse und Messen werden regelmäßig kontrolliert.

Konsequenzen bei Verstößen: Was passiert?

Für Dienstreisen ohne A1-Bescheinigung drohen Arbeitgebern und Arbeitnehmern saftige Strafen. Zusätzlich werden bei Arbeitsunfällen nur Versicherungsleistungen gewährt, wenn die europäische Krankenversicherungskarte und die A1- Bescheinigung vorgelegt werden können.

In Ländern wie Österreich, der Schweiz, Rumänien und Frankreich sind Strafen besonders hoch. In Österreich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Strafen von 1000 bis zu 10.000 Euro erhalten. In Frankreich kostet das Fehlen der Bescheinigung den Arbeitnehmer 3269 Euro.

Je nach Land werden Verstöße unterschiedlich geahndet. In einigen Ländern werden keine Geldstrafen verhängt, sondern Sozialversicherungsbeiträge für jeden Arbeitstag gefordert.

Es kann auch passieren, dass Arbeitskräfte ohne A1-Bescheinigung nicht auf Baustellen arbeiten dürfen. Dies kann zu Personalmangel führen und die Projektdauer beeinträchtigen. Der Auftraggeber erleidet dadurch finanzielle Einbußen. Das Verhalten des Subunternehmers lässt ihn unprofessionell erscheinen, was die Chancen auf weitere Aufträge verringert. Die Verluste auf beiden Seiten übersteigen oft die Geldstrafen der Länder bei weitem.

Wo beantragen Sie eine A1-Bescheinigung?

Um Probleme zu vermeiden, können Auftraggeber von Vermittlungsexperten profitieren. Diese arbeiten mit geprüften Subunternehmen zusammen, die nicht nur qualifiziert sind, sondern auch alle erforderlichen Zertifizierungen haben. Vermittlungsexperten haben oft ein großes Netzwerk von Subunternehmen, aus dem sie die besten für jedes Bauvorhaben auswählen können. Benötigte Informationen für den Antrag Da Selbstständige und Angestellte unterschiedliche Versicherungen haben, gelten unterschiedliche Anforderungen und Antragsstellen.

Krankenkassenanträge:
Personen, die freiwillig, familien- oder pflichtversichert sind, beantragen ihre A1-Bescheinigungen bei den Krankenkassen. Dies gilt auch für Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und eine private Zusatzversicherung haben.

Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV):
Personen, die berufsständische Versorgung haben oder nur privat krankenversichert sind, beantragen ihre A1-Bescheinigungen dort.

Rentenversicherungsträger:
Personen, die ausschließlich eine private Krankenversicherung haben, beantragen ihre A1-Bescheinigungen bei ihrem Rentenversicherungsträger.

GKV-Spitzenverband:
Wenn Personen mindestens an einem Tag pro Monat oder an fünf Tagen pro Quartal in einem anderen europäischen Mitgliedstaat erwerbstätig sind, beantragen sie ihre A1-Bescheinigungen beim zuständigen Sozialversicherungsträger in ihrem Wohnsitzstaat. Dauerhafte A1-Bescheinigungen für multi-staatliche Beschäftigte werden ebenfalls beim GKV-Spitzenverband in Deutschland beantragt.

Benötigte Informationen für den Antrag

Die Beantragung der A1-Bescheinigung erfolgt seit Anfang 2019 elektronisch. Einige Lohnabrechnung-Software bietet bereits integrierte Antragsoptionen. Es gibt jedoch auch elektronische Ausfüllhilfen wie sv.net.

Welche Informationen müssen angegeben werden?

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Versicherungsnummer
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift im Wohnsitzstaat
  • Anschrift im Aufenthaltsstaat (falls bekannt)
  • Beginn und voraussichtliche Dauer der Tätigkeit (bei Entsendungen)
  • Grund für den Antrag (z. B. Entsendung als Arbeitnehmer)

Darüber hinaus müssen Informationen zur Tätigkeit angegeben werden:

  • Art der Beschäftigung (Arbeitnehmer oder Selbstständiger)
  • Firmenname und -sitz
  • Gegebenenfalls österreichische Beitragskontonummer des
  • Arbeitgebers/Selbstständigen
  • Arbeitsorte
  • Hochseeschifffahrt: Flagge des Schiffs und Name sowie Sitz der Reederei

Beachten Sie bei Entsendungen: Der Arbeitgeber muss formlos bestätigen, dass keine Ablöse der entsandten Person (maximal 24 Monate) vorliegt.

Wie lange dauert es, bis Sie die A1-Bescheinigung erhalten?

Die elektronische Beantragung der A1-Bescheinigung bei Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern dauert gesetzlich drei Arbeitstage. Wenn eine Dienstreise kurzfristig ansteht, können Sie die Reise dennoch antreten, aber Sie müssen den Antrag für die A1-Bescheinigung bestätigen und die Bescheinigungen nach Erhalt nachreichen. Um Probleme zu vermeiden, sollten Dienstreisen und Auslandseinsätze so geplant werden, dass Sie die A1-Bescheinigung bei sich haben können. Es kann notwendig sein, interne Abläufe anzupassen. Die Planung von Einsätzen und die Beantragung
der A1-Bescheinigungen erfolgen normalerweise in verschiedenen Abteilungen. Wenn die Abläufe durch rechtzeitige Kommunikation und möglicherweise eine bessere elektronische Vernetzung optimiert werden, funktionieren alle Teile reibungslos, ohne Ausfälle oder Verzögerungen. Selbst Außendienstmitarbeiter, die ihre Reisen selbst organisieren, sollten sicherstellen, dass sie die Beantragung der A1-Bescheinigung nicht vergessen.

Fazit: Effektive Planung verhindert Strafen

Kurz gesagt, sowohl angestellte Fachkräfte als auch Selbstständige benötigen die A1-Bescheinigung, um ihre Sozialversicherung im Ausland nachzuweisen. Das Fehlen dieses Dokuments kann zu illegalen Konsequenzen führen, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, ähnlich wie bei Schwarzarbeit auf einer Baustelle. Es drohen Geldstrafen für beide Seiten. Um solche Strafen zu vermeiden, ist es ratsam, Dienstreisen und Auslandseinsätze sorgfältig zu planen, um entweder die A1-Bescheinigung oder zumindest eine Bestätigung für die Beantragung dieser Bescheinigung vorweisen zu können.